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"Kafka, Kanzler und da knackt nichts" |
Darsteller: Hüseyin Michael Cirpici,
Susanne Reuter, Jochen Kolenda, Caroline Schreiber |
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"Auch für jemand, der sich jetzt seit zehn, fünfzehn Jahren mit den Geheimdiensten beschäftigt ist das ein ganz ungewöhnlicher Fall. Dass über so lange Zeit mit so wenig Anhaltspunkten Maßnahmen aufrecht erhalten werden – mit einem Riesenaufwand, muss man ja sehen, nicht nur Telekommunikationsüberwachung, sondern Videoüberwachung, acht Kameras überall, seine ganze Umgebung wird ständig ausgeleuchtet, da ist was außer Kontrolle geraten." aus einem Interview mit Christian Ströbele, MdB |
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Im April 2001 fand mein Freund B. auf seiner Mobiltelefon-Rechnung merkwürdige Angaben: Zu jeder gewählten Telefonnummer war eine zweite, immer gleiche Nummer angegeben. Aus den Nachrichten erfuhr er, dass auf Grund einer Panne beim Mobilfunkbetreiber O2 mehr als 50 Personen solche Rechnungen bekommen hatten - sämtlich schwerer Straftaten Verdächtige, die auf Grund einer richterlichen Anordnung abgehört wurden. B., der sich trotz eingehender Gewissensprüfung keiner Missetat bewusst war, durfte die richterliche Begründung für die Abhörung nicht einsehen und bei den zuständigen "Diensten" waren weder Hinz noch Kunz zuständig. Ein Jahr lang dauerte dieser Schwebezustand, dann brachte eine private, zufällige Begegnung mit dem Bundeskanzler und nachfolgende Veröffentlichungen des Focus, der aus geheimen Ermittlungsakten gegen B. zitierte, Schwung in die Sache. B. erfuhr, dass er Terrorist sei und sowohl vom Verfassungsschutz als auch vom Bundeskriminalamt wegen begangener Brandanschläge beobachtet wird. ► |
Ich verfolgte die Sache ab 2004 mit dem
Mikrophon, interviewte Geheimdienstler und und Abgeordnete, die sie
kontrollieren sollen, vermeintliche Terroristen und ihre Anwälte, Fachleute
aus der Abhörbranche, Richter und Mobilfunker, die zur Kooperation gezwungen
werden. Nach der Einstellung des Verfahrens 2009 beantragte B. die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Überwachung. Der 3.Strafsenats des BGH urteilte am 11.März 2010, dass zu keinem Zeitpunkt hinreichender Tatverdacht gegen B. bestanden hat und alle Ermittlungen seit 2001 rechtswidrig waren. ► |
Ursendung 12.01.2010, 19:15 auf Deutschlandfunk öffentliche Uraufführung am 3.1.2010, 18:00 Uhr
im Theater der Keller Köln, Kleingedankstraße 6
Beschluss des BGH vom 11.3.2010 Sie möchten über Veröffentlichungen von
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